Falls Sie eine Preisliste erwartet haben – sorry, damit kann ich leider nicht dienen. Nur mit ein paar allgemeinen Hinweisen.
1. Das Bild für die Zeitung
Nein, ich sende nicht jedem, der ein Bild gerne „für die Zeitung“ hätte, ein Bild in druckfähiger Auflösung und gratis zu. Auch nicht für Clubzeitungen, für solche, die von einer Hilfsorganisation oder einem wohltätigen Verein, einer religiösen Vereinigung oder politisch engagierten Gruppe herausgegeben werden. Für Fotos, die in Medien jeglicher Art veröffentlicht werden sollen, ist ein Werknutzungshonorar fällig.
2. Das Bild für den privaten Gebrauch
Erwarten Sie bitte nicht, dass ich Ihnen und allen anderen gratis ein „Erinnerungsfoto“ per E-Mail sende. Wenn ich als Bildreporter unterwegs bin, habe ich einen Auftrag. Das versenden von Bildern kostet viel Zeit und auch Geld für die Internetdienste. Falls ich es in Ausnahmefällen dennoch einmal tun sollte: Betrachten Sie es als wertvolles und persönliches Geschenk. Bedenken Sie jedoch: Jegliche weitere Nutzung bedarf meiner Zustimmung und ist in vielen Fällen auch honorarpflichtig.
3. Das Bild für den wohltätigen Zweck
Sollte ich mich entscheiden, eine karitative Aktion mit meinen Fotos zu unterstützen, biete ich dies selbst und aktiv an. Für alle anderen Fälle gilt: Auch karitative Organisationen, Sportvereine, kirchliche, kulturelle oder sonstige Vereinigungen behandle ich wie alle anderen Kunden.
Versuchen Sie bitte nicht, mich mit dem Argument zu überzeugen, dass es ja um einen guten Zweck geht. Schließlich verzichten auch die Post nicht auf die Portogebühren, das Hotel beim Charity-Dinner nicht auf die Kosten für Getränke und Essen, die begleitende PR-Agentur nicht auf das Honorar und die Funktionsträger nicht auf die Spesen. Dass Kirchen die Kirchenbeiträge mitunter erbarmungslos eintreiben ist ebenfalls bekannt.
Auch der Appell, dass es ja „um ein gemeinsames Anliegen“ geht, ist sinnlos. Unser aller gemeinsames Anliegen, nämlich nicht zu verhungern, wird auch die Kassierin im Supermarkt oder den Kellner im Restaurant wenig beeindrucken.
4. Das Bild für den Gastkommentar
Medienunternehmen fetten in vielen Fällen eine Anzeigen-Sonderstrecke mit Expertenkommentaren auf. Das ist auch legitim. Allerdings verweigere ich, gratis Portraitfotos für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Das Argument, dass ja mein Name beim Foto erwähnt wird und dies daher wertvolle Eigenwerbung sei, kann und will ich gar nicht nachvollziehen. Auch diese Fotos sind honorarpflichtig. Und die Namensnennung des Fotografen ist ohnehin verpflichtend.
5. Das Bild aus dem Archiv
Erwarten Sie bitte nicht, dass ich Archivbilder gratis zur Verfügung stelle. Das Archiv ist das Warenlager der Journalisten und Fotografen, genauso wie das Ersatzteillager des Automechanikers. Die Investitionen müssen sich daher auch lohnen. Sollten Sie dennoch der Meinung sein, ein bestimmtes Bild, das ich gemacht habe, zu brauchen: Beachten Sie bitte, dass die Suche im Archiv sehr aufwändig ist und Zeit in Anspruch nimmt. Auch das kann nur in Ausnahmefällen honorarfrei möglich sein.
6. Der Reportageauftrag
Gelegentlich kommt es vor, eine Einladung zu einer Veranstaltung zu bekommen. Verbunden mit der Bitte, meine Kameraausrüstung mitzunehmen und zu fotografieren. Mit dem Hinweis, dass der Eintritt, ein paar Getränke und das Buffet gratis sind. Im Gegenzug bittet man dann „um ein paar Fotos für die Zeitung und die Homepage“. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich Angebote dieser Art – nicht immer von der Muse der Höflichkeit geküsst – ablehne. Abgesehen davon, dass uns Journalisten die ewig gleichen Buffets schon zum Hals heraushängen: Während einer Fotoreportage kommt man weder zum essen noch trinken.
7. Das „Low Budget-Bild“
Medienkonzerne vermelden zwar regelmäßig Rekordgewinne, Agenturen betonen, wie gut das Geschäft geht. Allerdings nie, wenn ein Foto eingekauft wird. Dann gilt die Standard-Floskel: „ Wir haben leider kein Budget für Fotos.“ Das mag manchmal sogar stimmen, weil man vergessen hat, diese Leistung einzukalkulieren. Allerdings ist das nicht mein Problem. Es steht schließlich jedem frei, Fotos selbst anzufertigen.
8. Das „Meisterfoto“
Nein, damit ist nicht ein Foto gemeint, das ein Fotografenmeister belichtet hat. Sondern ein gerne verwendeter Schmäh, um zu einem Gratis-Pressefoto zu kommen. „Dein Foto ist da beste, das ich von mir habe, ich darf das eh für die Presse verwenden, gell…“. Darf man. Gegen Veröffentlichungshonorar. Sonst nicht.
9. Das schon veröffentlichte Foto
Manche unterliegen scheinbar dem Irrtum, dass Fotos, die bereits veröffentlicht sind, „nichts kosten, weil sie ja schon bezahlt sind“. Das ist ein Irrtum, der sehr teuer werden kann. Ebenso wie die Verwendung von Bildern, die im Internet publiziert werden. Profis überprüfen das auch regelmäßig. Mit immer besseren Tools, die es dafür gibt.
10. Die Texte
Für meine Texte gelten sinngemäß ebenfalls die Punkte 1. bis 9.
Prinzipiell können meine Fotos über die Agentur APA/picturedesk.com bezogen werden, ich helfe gerne dabei, die Links zu den entsprechenden Bildern zu recherchieren, die gewünscht sind. Über die Preise für Werknutzungsbewilligungen informiert Sie die Agentur.
Falls Sie jedoch der Meinung sein sollten, dass Fotos nichts kosten dürfen: Es gibt Agenturen, die so etwas anbieten.
absolut spitze auf den punkt gebracht !!!!!!!!!!
gut licht helge
Das ich das erst jetzt finde ist schade, aber eben nicht zu spät!
Da fragt ein Kollege ob ich seine Hochzeit fotografieren würde. Musste ich dann nicht, als er hörte was das wirklich kosten würde!
Holger
1A Formulierung deine 10 Gebote und immer wieder erschreckend
wie viele glauben wir leisten Gratis – Arbeit bis unser
Verbandsanwalt Dr. Schartmüller an die Tür klopft.
ligr.do
Spät entdeckt, dafür aber umso mehr goutiert. Gute Arbeit verschenkt man eben wirklich nur in Ausnahmefällen. Das gilt ganz besonders für Ein-Personen-Unternehmer.
LG Heinz