Fotografie: entmündigt, enteignet und geknebelt

Offenbar haben manche PR-Leute ein Intensivstudium bei den Diktatoren der Vergangenheit und Gegenwart absolviert. Anders ist es nicht erklärbar, wie die sich zunehmend verbreitenden Knebelverträge für Fotografen zustande kommen. Gegen die sich nun – wenn auch noch zarter – Widerstand regt.

Fotografen beginnen sich allmählich, gegen Knebelverträge von Auftraggebern zu wehren. © Christian M. Kreuziger

Fotografen beginnen sich allmählich, gegen Knebelverträge von Auftraggebern zu wehren. © Christian M. Kreuziger

Branchenintern wird seit geraumer Zeit beklagt und diskutiert, dass Fotografen immer öfter mit Verträgen konfrontiert werden, die man nur als jenseits aller guten Sitten einstufen kann. Zum Beispiel von Firmen, die ihr „Event“ dokumentiert haben möchten, allerdings nicht bereit sind, dafür mehr als einen Bruchteil aus der Portokassa dafür zu zahlen.

Ein konkretes Beispiel, das gerade aktuell diskutiert wird: Ein Unternehmen plant eine Veranstaltung, die begleitende PR-Agentur engagiert einen Fotografen. Drei Stunden soll fotografiert werden, die Nachbearbeitung wird zumindest ebenso lang dauern und auch für An-und Abfahrt ist Zeit einzukalkulieren. Mindestens sieben Stunden ist der Kollege also beschäftigt. Zu einem Gesamthonorar von 250,- Euro.

Das entspricht einem Stundensatz von 35,- Euro brutto.

Um diesen Bettellohn – gemessen an den üblichen Tarifen der Installateure, Automechaniker, Friseure oder Fliesenleger – überhaupt zu bekommen muss der Fotograf allerdings einen Vertrag unterschreiben. Sofern man dieses Elaborat überhaupt als solchen bezeichnen kann. Denn darin wird festgehalten, dass der Auftraggeber nicht nur alle Bilder zu bekommen hat, „die scharf sind“, dass alle Werknutzungsrechte auf das Unternehmen übergehen, ja sogar, dass der Fotograf nicht einmal mit einem dieser Bilder auf der eigenen Webseite damit werben darf.

Dass diese Art von „Vereinbarungen“ immer öfter auftreten, lässt nur einen Schluss zu. PR-Leute der Auftraggeber verdienen ihre Gage dadurch, dass sie den Lieferanten möglichst kein Honorar zugestehen. Oder eines, dass man gerade einmal als besseres Trinkgeld bezeichnen kann.

Zumindest wenn es um die Kreativen wie Texter, Grafiker, Webdesigner und Fotografen geht. Dafür, und das kennen die Insider der Branche ziemlich gut, trifft man sich in den In-Lokalen der Stadt, wo das günstigste Achterl Wein vier Euro neunzig kostet, wo man sich feiert und sich feiern lässt, weil man es wieder einmal geschafft hat, einen Deppen gefunden zu haben. Einen Deppen, der in der Hoffnung auf weitere (und vielleicht besser bezahlte Aufträge) quasi um Gottes Lohn seine Leistung verschenkt hat.

Gefeiert wird von den fast immer akademisch ausgebildeten natürlich standesgemäß im dunkelblauen Business-Kostüm samt Perlenkette und im Business-Anzug mit meist weißem Hemd und ohne Krawatte.

Dass dieser Trend international zu beobachten ist, muss mit Sorge gesehen werden. Vor allem im Bereich der Pressefotografie, wenn internationale Unterhaltungekonzerne die Regeln vorgeben und die Eigentümer der Medien mitspielen. Doch darüber demnächst mehr…

Der Knebelvertrag im Detail:

Sonstige Bestimmungen:

• Alle allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fotografen sind ausdrücklich abbedungen.
Es gelten ausschließlich die hier festgelegten Vertragsbestimmungen.

• Der Kunde ist berechtigt, die ihr in diesem Vertrag eingeräumten Werknutzungsrechte ohne Beschränkung und beliebig oft an sämtliche verbundene Unternehmen zu übertragen.

• Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotografen stehen ausschließlich dem Kunden sowie den verbundenen Unternehmen zu und schließen daher alle anderen, auch den Fotografen aus. Der Kunde sowie gegebenenfalls deren verbunden Unternehmen erwerben am Leistungsgegenstand das ausschließlich, übertragbare Werknutzungsrecht mit der Befugnis, aller jetzt bekannten und auch künftig bekannt werdenden Verwertungs- und Veröffentlichungsarten einschließlich dem Recht zur Veränderung.

• Der Fotograf darf seine Herstellerbezeichnung nur dann und dort anbringen, wo dies im Einzelfall mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist.

• Allenfalls notwendige Zustimmungen abgebildeter Gegenstände und/oder Personen hat der Fotograf einzuholen. Die Aufwendungen hierfür sind mit dem vereinbarten Entgelt abgegolten.

• Der Fotograf ist verpflichtet, den erteilten Auftrag sorgfältig, selbst und nach dem besten Stand der Technik auszuführen.

• Der Fotograf liefert seine Leistung rechts- und sachmängelfrei.

• Mit dem vereinbarten Entgelt sind alle Material- und sonstigen Kosten einschließlich
Aufenthaltsspesen, Visagisten Kosten, etc. abgegolten. Dasselbe gilt für konzeptionelle
Leistungen des Fotografen. Über das vereinbarte Entgelt hinaus besteht kein weiter Zahlungsanspruch, insbesondere kein Anspruch auf ein Veröffentlichungshonorar.

• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Kunden

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3 Antworten zu Fotografie: entmündigt, enteignet und geknebelt

  1. Michael Fritscher sagt:

    Gutes Gesudere, aber was hilft’s? Solange es Deppen gibt die das für dieses Honorar machen, wird sich nichts ändern! Und eine Berufsvertretung die nur vor den
    Wählen mit Eigenwerbung präsent ist oder andere Kämmerer verunglimpft ist auch nicht gerade hilfreich! Ordentliche Werbung für den Berufsstand wäre hilfreich um Bewusstsein bei den Kunden zu schaffen, dass professionelle Arbeit auch professionelle Entlohnung braucht um Überleben zu können.

  2. markusk sagt:

    Dass diese Art von „Vereinbarungen“ immer öfter auftreten, lässt nicht nur einen Schluss zu.. der andere wäre dass der markt kaputt ist.
    und entscheidungen wie der fall des reglementierten gewerbes ohne einer entwicklung von zeitgemässen alternativen war wie ein tritt auf das schon am boden liegende opfer.. war schon 2010 absehbar..

  3. Chris sagt:

    Aus Auftraggebersicht muss ich sagen, dass es durchaus möglich ist faire Deals für beide Seiten abzuschließen. Mit Agenturen hab ich schlechte Erfahrungen gemacht, z.B. bei Modelagenturen verliert man die Rechte nach 3 Jahren und muss dann wieder die Rechte nachkaufen. ich finde es sinnvoller direkt mit dem Fotografen zusammenzuarbeiten. Mit ein biserl Einsatz und Nachdenken klappt das auch genauso gut, dann stehen auch nicht „Creatives“ der Agentur beim Shoot rum, die meist selbst grad ihr Studium abgeschlossen haben und mit All-In 2000 brutto/monat Verträgen abgespeist werden während der Chef im fetten Audi auf „Akquise“ bei Kunden unterwegs ist.

    Ich denke die Eigenvermarktung von Fotografen wird immer wichtiger. Immerhin kostet die Hardware nicht mehr ganz so viel wie noch zu analogen Zeiten.

    Übrigens gehts im Filmbereich gleich zu, Webdesign/Grafikern ebenso … die Gratis/geiz ist geil-mentalität ist einfach kontraproduktiv. Handwerk muss einfach was wert sein, auch wenn das Ausgangsprodukt digital ist.

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