Spielautomatenverbot: Hurra – wir werden Blockwarte

Ab Jänner 2015 ist es in Wien verboten, Spielautomaten abseits der konzessionierten Casinos zu betreiben. Eine richtige Entscheidung der Politik. Denn auch die Spielsucht führt zu Eigentumskriminalät, zu unsagbarem Leid bei den Spielsüchtigen und deren Familien. Dass nun allerdings Bürger von Politikern dazu aufgerufen werden, Lokale zu kontrollieren und anzuzeigen ist eine mehr als bedenkliche Entwicklung in Richtung Blockwart-Mentalität.

Dass in Wien das kleine Glücksspiel verbannt werden soll, ist zu begrüßen. Die Aufforderung von Politikschaffenden, das Einhalten des Verbots zu kontrollieren und anzuzeigen hingegen nicht. © Christian M. Kreuziger

Dass in Wien das kleine Glücksspiel verbannt werden soll, ist zu begrüßen. Die Aufforderung von Politikschaffenden, das Einhalten des Verbots zu kontrollieren und anzuzeigen hingegen nicht. © Christian M. Kreuziger

Es mag ja verständlich sein, dass man seinen politischen Erfolg feiert und nun die rasche und lückenlose Einhaltung des neuen Glücksspielgesetzes erwartet. Im konkreten Fall hat die „Sektion 8“ der SPÖ Alsergrund in Wien erreicht, dass die Stadt das so genannte „Kleine Glücksspiel“ reformiert und den Betrieb von Spielautomaten in Kaffeehäusern, Wirtshäusern und Mikro-Casinos nicht mehr gestattet.

Die Gründe für das de facto-Verbot sind einleuchtend. Dem Ausprobieren folgt die Spielsucht mit allen Facetten: Verschuldung, Verarmung, Familien werden zerstört, Obdachlosigkeit und in vielen Fällen auch der Schritt in die Eigentumskriminalität. Wobei „Eigentumskriminalität“ ein schwacher Begriff ist. Denn meist handelt es sich um schwere Raubüberfälle durch Spielsüchtige, die keinen Ausweg mehr sehen.

Zusätzlich sind jene Spielstätten auch oft die Ziele von Raubüberfällen. Denn potentielle Täter erwarten dort hohe Beute in Form von Bargeld. Die Leidtragenden sind dabei allerdings nicht nur die Angestellten dieser Mikrocasinos und Kaffeehäuser, sondern auch die Anrainer. Denn auch die sind gefährdet oder zumindest schwer verunsichert.

All dies soll, so die Gesetzeslage in Wien, ab Jänner 2015 der Vergangenheit angehören.

Bedenklich stimmt allerdings, dass lokale Politikschaffende nun in sozialen Netzwerken wie Facebook dazu aufrufen, die Lokale quasi zu kontrollieren und Anzeige zu erstatten. Das ist – mit Verlaub – ein Aufruf an die Bevölkerung, als eine Art „Blockwart“ zu fungieren. Vielleicht steigt jenen, die sich gegen die derzeit nahezu allgegenwärtigen Mikrocasinos und Spielercafés engagieren, der Erfolg zu Kopf. Vor allem in einer Zeit, in der bereits die ersten Vorwahl-Aktionen starten.

Faktum ist jedoch: Für die Kontrollen sind jene zuständig, die von Amts wegen dazu berufen sind: Polizei, Gewerbebehörde oder die Finanzpolizei.

Weiter als bis zum Tellerrand der Politikschaffenden gedacht könnte dies bedeuten, dass das Volk auch in anderen Bereichen aufgefordert wird, Hilfsdienste für die Behörden zu leisten. Wie seinerzeit die Blockwarte im Dritten Reich. Zum Beispiel jene zu melden, die im Gemeindebau ihre Schuhe zum Trocknen vor die Tür zu stellen. Das ist nämlich feuerpolizeilich verboten. Oder jene Gastronomen, deren Speisenkarte noch nicht allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Ganz im Sinne jener, die eine Lebensmittel-Unverträglichkeit haben. Hauptsache, man ist wichtig. Und wenn es als „Anzeiger“ ist.

Denkbar ist es auch, Stadtspione auszusenden, die kontrollieren, ob auch alle brav einen Fahrschein für die Öffis gekauft haben und ob sie ihn an andere weitergeben. Vielleicht könnte man die Menschen aufzufordern, dass sie akribisch darauf achten, wer eine Sperrlinie nicht penibel einhält, wer kurzfristig ein Halteverbot ignoriert, weil schwere Pakete auszuladen sind oder wer alte Magazine aus den Altpapiercontainern fladert. Kontrollieren könnte man auch, wer Zeitungen aus den Verkaufstaschen stiehlt.

Gar nicht gerne gesehen wird hingegen von diesen „Anzeige-Aufforderern“, wenn Radlrowdies auf dem Gehsteig fotografiert werden. Auch das Dokumentieren schwachsinniger Verkehrslösungen, Pseudo-Behübschungen in Parks oder anderen Bereichen des öffentlichen Raumes ist nicht sehr gerne gesehen. Verdächtig macht sich auch, wer hinterfragt, nach welchen Kriterien Hunderassen als „gefährlich“ bezeichnet werden.

Aber wahrscheinlich sind das ja nur die ersten Erscheinungen des kommenden Wahlkampfs, der – wie der Wiener Bürgermeister ja treffend formuliert hat – eine „Zeit fokussierter Unintelligenz“ ist.

Dass unsere Behörden rigoros auch kleinste Vergehen, mitunter auch solche, die gar keine sind, rigoros verfolgen, kann man übrigens nicht leugnen. Zum Beispiel, wenn es um den Kampf eines kleinen Gastronomen geht, der einen Jahrzehnte alten Windfang „geerbt“ hat und erst nach jahrelangem Kampf gegen die Bürokratie gesiegt hat: Ein Gastronom und die Allmacht des Magistrats

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Schlagworte: einarmige Banditen, facebook, Gastronomie, Gesetz, Glücksspiel, Kampfrhetorik, Medien, Politik, Polizei, Sicherheit, Soziales, Spielsucht, SPOE, Stadt, Wahlkampf, Zwangsbeglückung,

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