Wien Energie: gerichtlicher Zahlungsbefehl statt Rechnung

Eine eigenartige Geschäftspraktik scheint der im Eigentum der Stadt Wien befindliche Energieversorger „Wien Energie“ entwickelt zu haben. Kunden, die vor vielen Jahren im Zahlungsverzug waren, bekommen offenbar keine Rechnungen mehr. Stattdessen einen Zahlungsbefehl vom Gericht, den der Anwalt des Unternehmens beantragt, ohne jemals mit dem Kunden Kontakt aufgenommen zu haben.

Wien Energie schickt Kunden, die vor Jahren zu spät gezahlt haben, keine Rechnungen mehr. Der beauftragte Anwalt auch nicht. Was mitunter viel Spesen und Gerichtsgebühren kosten kann. © Christian M. Kreuziger

Wien Energie schickt Kunden, die vor Jahren zu spät gezahlt haben, keine Rechnungen mehr. Der beauftragte Anwalt auch nicht. Was mitunter viel Spesen und Gerichtsgebühren kosten kann. © Christian M. Kreuziger

Die Vorgeschichte: Ein Kunde der Wien Energie war vor mehr als sieben Jahren im Zahlungsverzug, der damalige Anwalt erwirkte einen Exekutionstitel, der dreißig Jahre lang gilt. Grund Genug offenbar für das Unternehmen, dem Kunden weder Rechnungen noch Mahnungen zu übermitteln, sondern an den Anwalt zu schicken.

Dessen Nachfolger findet es ebenfalls nicht nötig, Rechnungen oder gar Mahnungen zu übermitteln, sondern klagt – nach Jahren – einfach einen Zahlungsbefehl bei Gericht ein. Was ihm einen Batzen Geld an Bearbeitungsspesen, der Justiz ebenfalls ordentliche Gerichtsgebühren und dem Kunden eine Menge Ärger einbringt.

Was Wien Energie sehr wohl verschickt hat: Bunte Werbebroschüren oder Formulare für neue Lieferverträge. Aber keine Rechnung oder gar Mahnung.

Originell muss man auch das Telefongespräch mit der Mitarbeiterin des Anwalts bezeichnen. „Wenn Sie wissen, dass eine Rechnung offen ist, müssen Sie sich selbst darum kümmern, diese zu bekommen und zu bezahlen.“ Und zwar an eine Anwaltskanzlei, die dem Kunden unbekannt ist, weil selbige es nicht für nötig erachtet, über offene Summen zu informieren. „Wir machen das nicht“, sagt die Dame am Telefon. Mit einem Ton, der ebenfalls „originell“ zu bezeichnen ist.

Vorerst hat der Kunde unverzüglich die offene Summe bezahlt. Inwiefern nun Anwalts- und Gerichtskosten legitim sind, das wird wahrscheinlich das Gericht entscheiden müssen. Diesmal im Auftrag des Kunden. Schließlich geht es da auch um ein paar Hunderter…

Demnächst – wahrscheinlich – mehr über diesen Fall.

Did you like this? Share it:
Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines, Ärgerliches, Politisches, Rätselhaftes abgelegt und mit

Schlagworte: Abzocke, Abzockerei, Energieversorgung, Gebühren, Gericht, Soziales, Stadt Wien, Wahlkampf, Wien, Wien Energie, Zahlungsbefehl, Zinsen, Zwangsbeglückung,

verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

1 Antwort zu Wien Energie: gerichtlicher Zahlungsbefehl statt Rechnung

  1. maria taborsky sagt:

    so ähnlich ist es mir mit den WR.Linien ergangen.habe nach Jahren einen Brief von Rechtsanwalt, der Wr. Linien erhalten.es ging um eine nicht nachvollziehbare Summe von 200 €,angeblich aus dem Jahr 2005.war bei Rechtsanwaltskammer auch die konnten mir nicht helfen.Komischer weise erging es meiner Freundin so ähnlich,auch bei wr,Linien.musste bezahlen .das nennt man dann wohl Mafiamethoden ,

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.