Nicht nur bei Ärzten, auch bei den Gebietskrankenkassen glühen die Telefonleitungen, weil sich Patienten im aktuellen Streit zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft nicht auskennen. Die Informationspolitik hat – wieder einmal – versagt.
Freund Stephan ist froh. Er hat in seinem Bekanntenkreis ein paar Ärzte, die ihn als Selbstständigen auch in der Zeit des drohenden vertragslosen Zustands behandeln würden. Freund Stephan ist nämlich der Meinung, er wäre dann nicht mehr versichert. Dass das nicht stimmt, das hat er den Pressemeldungen und den „Informationsbriefen“ der Kasse nicht klar entnehmen können.
Bei den Gebietskrankenkassen hingegen haben die Telefondrähte geglüht, weil vor allem die ärmeren unter den SVA-Versicherten die Krankenkasse wechseln wollten. Diese Menschen können sich in vielen Fällen nämlich die Honorare der Ärzte nicht leisten, falls der vertragslose Zustand eintreten sollte.
Diese Menschen haben auch Angst, dass sie nicht mehr die üblichen 80 Prozent des Arzthonorars ersetzt bekommen, sondern viel weniger. Denn die Ärztekammer hat ihren Mitgliedern empfohlen, zu den derzeit geltenden Sätzen 20% aufzuschlagen. „Wir sind unecht umsatzsteuerbefreit“, begründet dies Günther Wawrowsky, Vizepräsident der Ärztekammer Österreich und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte. „das heißt, wir können nicht wie Unternehmer die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen.“
Damit meint er, dass medizinische Geräte, Computer oder die Ordinationseinrichtung für Ärzte zwanzig Prozent mehr kostet als für andere Selbstständige. Die können in diesen Fällen die Umsatzsteuer nämlich als Vorsteuer abziehen.
Da dies bei einem vertragslosen Zustand nicht wie bisher durch die Verrechnung mit der Kasse gedeckt sei würde die Ärztekammer ihren Mitgliedern eben empfehlen, ihren Patienten die derzeit geltenden Tarife der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, erhöht um 20%, zu verrechnen.
Verunsichert sind Patenten nun aber auch durch die Meldungen, dass ihr Arzt für sie nun kein Kassenarzt mehr sei, sondern Wahlarzt. Teilweise mit dem Hinweis verbunden, dass manche Wahlärzte, die bisher keinen Kassenvertrag hatten, einen mit der SVA abschließen können und womit auch eine Direktverrechnung möglich sei. „Wir haben auch Wahlärzten angeboten, zu unseren Tarifen einen Vertrag mit uns abzuschließen“, bestätigt der Generaldirektor der SVA. „Sollte es zu einer Einigung mit der Ärztekammer kommen, dann werden wir uns sehr dafür einsetzen, dass diese Wahlärzte dann auch weiterhin einen Kassenvertrag mit uns haben können“, so General Stefan Vlasich von der SVA. „Allerdings muss dem dann auch die Ärztekammer zustimmen.“
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