Justiz und Sicherheitsfirma verraten nicht, was verboten ist…

Landesgericht Wien: Schusswaffen, Nagelzwicker und Puderdosen verboten

Der Versuch, ein wenig Klarheit zu schaffen, ist vorerst gescheitert. Wie berichtet wurden einer Zeugin im Wiener Landesgericht Lidschatten und Puderdose samt Nagelzwicker abgenommen, weil sie zu den „gefährlichen Gegenständen“ zählen, die nicht in Gerichtsgebäude mitgenommen werden dürfen.

Die Pressesprecherin des Justizministeriums zeigt sich uninformiert, die Pressesprecherin des Sicherheitsunternehmens Group 4 darf nicht informieren:

„…leider können wir Ihnen diesbezüglich keine Angaben machen, Informationen über gefährliche Gegenstände dürfen nur von dem BMJ oder dem Oberlandesgericht erteilt werden.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis,
beste Grüße
Helen M.“

Eigenartig, dass Menschen, die sich an Verbote halten wollen, nicht mitgeteilt werden kann oder darf, was nun denn eigentlich verboten ist…


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Schlagworte: Angst, Gesetz, Justiz, Security, Sicherheit, Wien,

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