Der Versuch, ein wenig Klarheit zu schaffen, ist vorerst gescheitert. Wie berichtet wurden einer Zeugin im Wiener Landesgericht Lidschatten und Puderdose samt Nagelzwicker abgenommen, weil sie zu den „gefährlichen Gegenständen“ zählen, die nicht in Gerichtsgebäude mitgenommen werden dürfen.
Die Pressesprecherin des Justizministeriums zeigt sich uninformiert, die Pressesprecherin des Sicherheitsunternehmens Group 4 darf nicht informieren:
„…leider können wir Ihnen diesbezüglich keine Angaben machen, Informationen über gefährliche Gegenstände dürfen nur von dem BMJ oder dem Oberlandesgericht erteilt werden.