Schwierige Recherche im Justizministerium…

Landesgericht Wien: Der Eintritt mit einem Nagelzwicker ist verboten

Nur damit kein Missverständnis entsteht: Selbstverständlich ist es notwendig, potentielle Gefahren für die Mitarbeiter der Justiz auszuschließen. Bewaffneten Menschen ist der Eintritt in Gerichtsgebäude strikt zu untersagen, das zeigen die Morde, die in Justizgebäuden von Amokläufern begangen wurden.

Wichtig und richtig ist auch, dass das Waffenverbot professionell kontrolliert wird. Was jedoch als „Waffe“ gilt, ist für Zeugen, Besucher oder andere Menschen, die bei Gericht zu tun haben, nicht ganz leicht zu durchschauen. Wer nun, wie jene Zeugin, die ihren Lidschatten, ihre Puderdose und einen Nagelzwicker abgeben musste, wissen möchte, was man besser gleich zu Hause lässt, tut sich schwer. Auch die Pressestelle im Ministerium hat, wie Recherchen ergeben haben, keinen Überblick.

Auf die höfliche Frage, welche Gegenstände nicht in Gerichtsgebäude mitgenommen werden dürfen, antwortete Frau Mag. Katharina Swoboda von der Pressestelle des Bundesministeriums für Justiz:

„Eine Liste gibt es nicht. Es gibt jedoch bestimmte Bestimmungen im GerichtsorganisationsG, die besagen, dass das Tragen von Waffen (auch im weiteren Sinn) in Justizgebäuden verboten ist. Das Bundesministerium für Justiz hat sich vor geraumer Zeit dazu entschlossen, die Kontrolle an private Sicherheitsdienste auszulagern, die auch über die notwendige Expertise verfügen, welche Gegenstände nun abgenommen werden müssen und welche nicht. Sinn und Zweck dieser Lösung liegt ua auch darin, dass auch Flüssigkeiten als „Waffe“ verwendet werden können. Sollen wir diese nun wie auf Flughäfen nun auch abnehmen?!  Es wird daher  von den Sicherheitsdiensten von Fall zu Fall entschieden, ob neben „waffenähnlichen“ Gegenständen nun auch andere Behältnisse/ Flüssigkeiten oder Gegenstände abgenommen werden oder nicht.“

Auf die Frage, wer nun denn eine kompetente Antwort geben und eine Auflistung der verbotenen Gegenstände liefern könnte, antwortete Frau Mag. Swoboda:

„Sie können versichert sein, dass ich mich – bevor ich Ihnen geantwortet habe – bei einer kompetenten Person erkundigt habe. Sie können sich aber auch jederzeit mit Group 4 in Verbindung setzen, die Ihnen sicherlich gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung steht.“

Demnächst mehr, der Versuch, ein wenig Klarheit zu schaffen, ist im Gang.


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