Wer bei „Orange“ eine Wertkarte für ein Handy kauft und nicht gleich verwendet, wird nach einem Jahr kalt enteignet. Das steht aber nirgends geschrieben.
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Wertkarten für Handy sind eine gute Sache. Allerdings gelten sie bei Orange nur ein Jahr lang. Was allerdings nirgends vermerkt ist. © Christian M. Kreuziger
Es kann schon hilfreich sein, ein Wertkartenhandy zur Verfügung zu haben. Zum Beispiel, wenn man im Internet einkauft und dort seine Telefonnummer hinterlassen muss. Damit bleibt das reguläre Körpertelefon (© Eva Deissen †) von Spam-SMS und anderen unangenehmen Folgen verschont.
Was man allerdings nicht tun sollte: Eine Wertkarte von Orange kaufen und für den Fall der Fälle aufzubewahren. Denn nach einem Jahr kommt die lapidare Meldung: „Wertkarte abgelaufen“. Das kann im Extremfall ganz schön nervenaufreibend werden.
Zum Beispiel im Fall einer Ordination, die wegen eines Leitungsschadens der neuerdings als A1 firmierenden Telekom darauf angewiesen ist, die Patientenanrufe auf eben dieses Wertkartenhandy umzuleiten. Das theoretische Guthaben von 20 Euro war pfutsch, erst eine Intervention bei der Hotline brachte Klarheit. Ja, die Wertkarte wäre nur ein Jahr lang gültig. Außer man lädt zwischendurch das Guthaben auf.
Das, bitteschön, ist eine wenig konsumentenfreundliche Art, Geld zu verdienen. Schließlich gibt es ja mittlerweile auch im Handel die Erkenntnis, dass bezahlte Gutscheine, also im Voraus bezahlte Waren, eine Art Kredit an die Unternehmen bedeutet, der auch in Form von waren oder Dienstleistungen zurück gezahlt werden muss.
Im konkreten Fall hat die nette Dame beim Orange-Support einen Weg gefunden, die Karte wieder zu aktivieren. Mit einer geschenkten 50-Cent-Gutschrift.
Was sicher nichts mit der Ankündigung zu tun hat, dass diese kalte Enteignung juristisch angefochten würde, falls es keine schnelle Lösung des Problems geben würde.
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