Die Gemeinde Leobersdorf in Niederösterreich beschäftigt Detektive für die Verkehrsüberwachung. Das kann zu überraschenden Folgen führen, wenn die zuständige Behörde die Arbeit nicht kontrolliert.
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Behördliche Aufforderung, zur "Rechtfertigung", weil ein Detektiv schlampig gearbeitet hat. © Christian M. Kreuziger
Frau Annemarie R. ist ein wenig amüsiert, aber auch ungehalten über ein Poststück der Bezirkshauptmannschaft Baden. Sie soll sich für etwas rechtfertigen, was ihr vollkommen schleierhaft erscheint. Denn sie sei, so der amtliche Vorwurf, mit einem Personenkraftwagen an einem Sonntag durch ein Straßenstück gefahren, in dem ein Fahrverbot gilt.
Das angegebene Kennzeichen gehört zwar zu einem Fahrzeug, das auf Frau Annemarie R. zugelassen ist. Als „Personenkraftwagen“ kann man allerdings das Gefährt nicht bezeichnen. Es ist nämlich ein Bootsanhänger, der nachweisbar auf dem Abstellplatz eines Bootshändlers geparkt ist.
Die Dame vom Amt der Bezirkshauptmannschaft Baden erklärte auf Anfrage bereitwillig, dass die Anzeige „von einem Privatdetektiv“ erstattet worden sei, der von der Gemeinde Leobersdorf den Auftrag habe, den Verkehr zu überwachen. Der hätte das Kennzeichen, so die Dame vom Amt, auf einem silberfarbenen Nissan wahrgenommen und daher die Anzeige erstattet.
Das, dachte Frau Annemarie R., ist bemerkenswert. Denn der Bootsanhänger samt Kennzeichen steht nachweisbar auf einem Grundstück eines Bootshändlers im Burgenland und wird nur zwei Mal pro Jahr verwendet. Für den Transport des Bootes vom Stellplatz zum nahegelegenen See oder wieder zurück.
Die Frage, ob denn die Behörde nicht von amtswegen kontrolliert, ob Fahrzeugtype und Kennzeichen übereinstimmen, hat die Dame vom Amt zwar prinzipiell mit „ja“ beantwortet, in diesem Fall hätte man wahrscheinlich darauf vergessen.
Frau Annemarie R. muss zwar keine Strafe zahlen, aber die Zeit für das Abholen des amtlichen Schriftstücks bei der Post, für die Telefongespräche, um den Sachverhalt zu klären, die wird ihr nicht abgegolten. Auch der Ärger mit der schlampigen Arbeit der Behörde bleibt.
Dafür hat Frau Annemarie R. eine neue Erkenntnis gewonnen: Die Privatisierung nimmt immer originellere Formen an, sogar bei der Überwachung der Verkehrsteilnehmer.
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das passiert aber nicht nur detektiven in baden. ich hab auch einmal einen PKW in einem halteverbot geparkt. in einer winzigen gasse. ich wäre mit dem „PKW“ dort nicht einmal hingekommen, der PKW war nämlich ein 10 meter langer segelflugzeuganhänger und stand gut bewacht auf militärischem gelände in NÖ. und ich wäre beim einfahren in diese gasse einfach steckengeblieben, mit dem 10 m langen trumm und einem PKW vorn dran. (ergibt die länge eines ausgewachsenen sattelschleppers)
…ich würde hier jegliche Aufforderung ignorieren und dies bis zu einer Strafanzeige kommen lassen bzw. bis die Exekutive vor der Tür steht. Den Zeitaufwand wälzt man damit auf die Behörde ab und die knöpfen sich den Nick Knatterton dann selber vor wenn’s ihnen zu bunt wird 😉
Hueter des Gesetzes Leobersdorf – since time and memorial – sind auf Autofahrer scharf. Vielleicht war der Detektiv beim Grossheurigen zum Matinee in Kottingbrunn kurz zuvor.
Detektive sollten sich eigentlich mit anderen Aufgaben beschäftigen