Voll- gegen Pressefotografen – der Sieger heißt „Herr ZVG“.

Die Pressefotografen mucken auf. Sie wollen, das zeigt sich in gut besuchten Diskussionen, endlich entkriminalisiert werden. Denn sie verstoßen regelmäßig gegen die geltenden Gesetze. Die verbieten ihnen nämlich, Fotos von Hochzeiten oder für Presseaussendungen anzufertigen, Manager für den Firmenfolder zu portraitieren oder den Verkaufsraum für die bezahlte Achtelseite in der Gratiszeitung abzubilden. Denn all das dürfen nur die sogenannten Vollfotografen.

Viele Pressefotografen machen sich strafbar. Um zu überleben. Doch “Herr ZVG” macht ihnen immer öfter Konkurrenz…

Dieses Aufmucken ist irgendwie herzig. Weil sich hier in unserer Alpenrepublik der Protektionismus der Kleingeister nicht so schnell ändern wird. Vielleicht gestattet man den Pressefotografen demnächst, das heißt in ein paar Jahren, gnadenhalber, auch Bilder für die Inserate der Beisln machen zu dürfen. Vielleicht auch eine Hochzeitsreportage, soferne sie dabei auf Studioaufnahmen verzichten. Auch das Pillenschachterl, schön mit einer Mini-Blitzanlage ausgeleuchtet, wird man ihnen gerade noch zugestehen, solange die Aufnahme nicht für Plakate der Landesärztekammer verwendet wird.

Ändern wird sich aber am allgemeinen Trend wenig. Denn die Vollfotografen werden weiterhin, vorausgesetzt sie sind gut genug, die Werbefotos anfertigen. Die Pressefotografen werden weiter das Gröscherlgeschäft mit Verlagen, die für immer mehr Fotos immer weniger zahlen, betreiben und möglichst unauffällig auch andere Fotos anfertigen. Nicht ganz gesetzeskonform, aber irgendwie müssen sie ja den Konkurs vermeiden.

In der Zwischenzeit wird „Herr ZVG“ weiterhin immer mehr Fotos publizieren. Sogar gratis. Denn „Herr ZVG“ ist bereits jetzt dick im Geschäft. „Herr ZVG“ tarnt sich manchmal als „privat“, als „BV Irgendwas“, als „XPÖ“ oder als „Archiv“. Auch als „Feuerwehr“, als „Polizei“, „Bundesheer“ oder „Dr. Obermülleroderwas“ tritt Herr ZVG“ gerne in Erscheinung.

„Herr ZVG“ muss auch nicht männlich sein, obwohl dies hier den Eindruck erweckt. Hinter „Herrn ZVG“ kann zum Beispiel eine Büroleiterin eines politischen Mandatars stehen, die gleichzeitig mit einem zumindest echten Redakteur, dem sein Verlag eine Kamera umhängt, um das Honorar für die Fotografen zu sparen, mitfotografiert. Für das Konkurrenzprodukt des Redakteurs, um auch dort – mit Bild – erwähnt zu werden.

„Herr ZVG“ verstößt auch nicht gegen das Gewerberecht. Weil „Herr ZVG“ kein Honorar bekommt, sondern weil sein Foto dem Verlag manchmal sogar ein paar Euro bringt. Als „Druckkostenbeitrag“ zum Beispiel. Das ist aber sicher nicht die Zukunft der Pressefotografie. Eher die Gegenwart. Aber demnächst mehr darüber, vielleicht.

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Schlagworte: Angst, Fotografen, Gesetz, Gewerberecht, Innung, Konkurrenz, Medien, Meisterprüfung, Politik, Pressefoto, Werbung, Zwangsbeglückung,

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