Der Wiener Landtag hat nun also ein Gesetz beschlossen, das es ermöglicht, „organisierte gewerbsmäßige Bettelei“ unter Strafe zu stellen. ORF.at zitiertaus dem Antrag der SPÖ: „In letzter Zeit treten verstärkt Personen auf, die Wien offensichtlich organisiert und ausschließlich deshalb aufsuchen, um zu betteln und sich auf diese Weise eine fortlaufende Einnahmequelle zu verschaffen.“
Das ist interessant. Streng genommen, aber das ist eine juristisch nicht haltbare Meinung, gliedert sich damit auch die SPÖ, die diesen Antrag gestellt hat, in die Reihe der „gewerbsmäßig organisierten Bettler“ ein. Denn wie anders sollte man das massive Versenden von Bettel-Erlagscheinen bezeichnen. Wer dann den Fehler macht, einmal zu spenden, erhält einen Dankesbrief. Mit Bettel-Erlagschein und der Aufforderung, gleich wieder zu spenden.
Das ist lästig. Das greift auch tief in den Lebensbereich ein, weil die Postkasteln zugemüllt, pardon: zugemailt heißt das ja neuerdings, werden. Aber man ist selber Schuld, wenn man dieser Form der Bettelei Vorschub leistet.
Vielleicht meint Siegi Lindenmayr aber, wie der „Standard“ berichtet, dass diese Form des Bettelns ja für den Eigenbedarf gedacht ist und daher weiterhin erlaubt sei.
Was die SPÖ tut, nun, das tun natürlich auch alle anderen Fraktionen: organisiert und gewerbsmäßig betteln. Wobei, das sei zugegeben, Politik ja kein Gewerbe ist, weil ja auch kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Aber das ist eine andere Geschichte.
Dennoch wäre es durchaus wünschenswert, zu überlegen, ob die organisierte gewerbsmäßige Bettelei der politischen Parteien nicht auch unter das Bettelverbot fallen sollte. Im Sinne der Chancengleichheit…