Eine Gruppe von mehr als 2.200 Versicherten der SVA kämpft gegen das System. Das Ziel: Weg mit den Selbstbehalten und mehr Transparenz bei den Abrechnungen. Was den „Amici delle SVA“ ebenfalls sauer aufstößt: Mangelnde Transparenz bei den Honorarsätzen.
[ad name=“Google Adsense“]

Versicherte der SVA proben den Aufstand: gegen hohe Beiträge und gegen den Selbstbehalt. © Christian M. Kreuziger
Die Informationspolitik von Krankenkassen und Ärztekammer darf getrost als katastrophal bezeichnet werden. Das hat sich gezeigt, als im vergangenen Jahr kurzfristig der Vertrag zwischen Ärzten und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ausgesetzt wurde. Offiziell wurde um ein paar Prozentpunkte bei der Erhöhung der Arzthonorare gestritten, da facto ging es jedoch um eine Änderung des Systems.
Der Streit mit der Ärztekammer wurde zwar relativ schnell beendet, dennoch gerät die SVA zunehmend unter Druck ihrer Versicherten, die offen – und mittlerweile gut vernetzt – aufbegehren. Vor allem die von der Politik als „neue Gründer“ gefeierten Selbstständigen sehen sich von ihrer Kasse an den Rand des Ruins gedrängt. Zu den teilweise hohen Beiträgen, die vor allem jene, die wenig Umsätze lukrieren, unter die Armutsgrenze drücken, kommt der Selbstbehalt von 20%, den sich viele nicht mehr leisten können und die daher dagegen protestieren.
Wie bereits während der Zeit des vertragslosen Zustands kommen der SVA die Gerüchte zu Gute, die über die angeblich fürstlichen Honorare für die Vertragsärzte in Umlauf sind. Auch in der Facebook-Gruppe „Amici delle SVA“ finden sich viele Wortmeldungen über die angeblich üppigen Honorare, die weit über jenen der Gebietskrankenkassen liegen würden. Da passen dann auch die Meinungen gut dazu, dass Ärzte bei mehrfachversicherten Patienten gerne über die SVA abrechnen würden.
Der Realität hält allerdings keines dieser Gerüchte stand. Manche Leistungen der SVA sind zwar ein wenig höher dotiert als bei anderen Kassen, unter dem Strich merken Ärzte jedoch kaum einen Unterschied bei den Einnahmen. Ein „ausführliches therapeutisches Gespräch“ wird zum Beispiel sowohl bei der SVA als der Gebietskrankenkasse mit 11,11 Euro entlohnt. Die Blutabnahme aus der Vene bringt bei der Gebietskrankenkasse Niederösterreich 4,14, die SVA überweist den Vertragsärzten für die gleiche Tätigkeit 4,09 Euro. Für den Harnbefund mittel Teststreifen zahlt die Gebietskrankenkasse 5,17 Euro, die SVA 2,72.
[ad name=“Google Adsense“]
Der „Arztbrief“ also der ausführliche Befundbericht bringt Ärzten von der SVA 10,22 Euro, die Gebietskrankenkasse zahlt dafür nur 6,27 Euro. Im Gegensatz zum SVA-Honorar für das Setzen eines Dauerkatheters von 6,81 Euro überweist die GKK den Ärzten dafür jedoch 15,52. Die Operation einer Vorhautverengung ist der GKK 28, 45 Euro wert, der SVA immerhin 40,88. Dafür spart die SVA bei der Incision eines oberflächlichen Abszesses. Dafür bekommen die Vertragsärzte 10,22 Euro, von der Gebietskrankenkasse jedoch 20,69. Auch das Entfernen von Warzen ist den Gebietskrankenkassen mehr wert als der SVA: 15,52 (GKK) stehen 10,22 (SVA) gegenüber.
Üppig scheinen die Basishonorare allerdings für den Ordinationsbesuch: 21,80 Euro stehen 6,83 Euro gegenüber. Rechnet man allerdings die jeweiligen Einzelleistungen zusammen, so wird kaum ein Unterschied sichtbar.
Warum weder die Ärztekammer noch die Kassen bereits sind, die Honorare, die mit einem komplizierten Punktesystem errechnet werden müssen, transparent kommuniziert, bleibt schleierhaft. Allerdings würde es nicht genügen, die Einzelpositionen zu veröffentlichen. Denn die tatsächlichen Einnahmen der Ärzte sind in vielen Bereichen wesentlich geringer, als die Summe der erbrachten Leistungen glauben machen könnte. Das liegt an der so genannten „Deckelung“, die bei vielen Untersuchungen zwischen Kammer und Sozialversicherungen vereinbart wurde. Nur knapp jedes zehnte ausführliche ärztliche Gespräch wird bezahlt, in der Urologie kann man die Tarife bei Ultraschalluntersuchungen gleich halbieren. Denn die zahlt die Kasse nur bei 50% aller Patienten, auch wenn die Leistungen bei allen Patienten erbracht werden.
Was auch geschieht, denn Patienten nicht zu untersuchen, das wäre ein Grund für eine Verurteilung wegen eines Kunstfehlers.
[ad name=“Google Adsense“]
Danke für diese Aufklärung, denn das zu recherchieren ist ein schöner Aufwand, Elisabeth