Aktuelle Forderung: „Antiterrorgesetze“ gegen die Wutbürger

Das Massaker des selbsternannten Kreuzritters gegen „Islamisierung und Verfremdung Europas“ in Norwegen ist – wieder einmal – Anlass für Politiker, Spitzenbeamte und den berüchtigten „kleinen Mann“, abstruse Forderungen nach mehr „Law and Order“ zu erheben. Eine der originellsten kommt dabei vom Sicherheitsdirektor des Landes Oberösterreich, Herrn Mag. Dr. Alois Lißl. Der fordert ungeniert die „Erfassung niederschwelliger Signale, die auch in Form von Beschwerdebriefen terroristischen Attacken vorausgehen können.“

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Bereits seit Jahren bei Demonstrationen im Einsatz: Kameraüberwachung der Polizei.

Herr Lißl scheint einen auf die polizeiliche Sichtweise eingeengten Blickwinkel haben. Anders ist nicht erklärbar, dass er in einem Statement in den Oberösterreichischen Nachrichten eine neue Qualität des Überwachungsstaates fordert, an der die Herren Metternich, Sedlnitzky und Co. ihre Freude hätten. Das Zitat im Wortlaut:

„Schon lange erkennen wir, dass gefährlichen Angriffen niederschwellige Signale in Form von Postings im Internet, Beschwerdebriefen und verbalen Äußerungen vorausgehen, die die strafrechtliche Verfolgungsgrenze noch nicht erreichen. Sie steigern sich langsam und stetig, bis das Fass überläuft. Dieses Phänomen war jetzt schon bei Attacken zu beobachten. Umso wichtiger wäre es daher, extremistische und terroristische Gefahren von Beginn an auf gesetzlicher Grundlage zu erfassen, um folglich strafrechtliche Maßnahmen einleiten zu können.“

Damit zeigt Herr Magister Doktor Alois Lißl, dass er – scheinbar ganz auf Parteilinie der ÖVP – ebenfalls einer weit verbreiteten hysterischen Reaktion zum Opfer gefallen ist. Mit Forderungen, die an US-Gesetze angelehnt sind. Totale Speicherung von Daten, totale Überwachung von Telefon- und sonstigen Gesprächen, erfassen von Äußerungen im Internet oder anderen Medien und verbunden mit Bewegungsprofilen.

Diese wenig klugen Forderungen nach Anlassgesetzgebung, die von intellektuell mäßig ausgestatteten Stammtischdiskutanten eifrig begrüßt werden, haben allerdings grobe Schwächen. Partiell hochintelligente Einzeltäter können dadurch weder abgeschreckt noch an ihren Taten gehindert werden.

Mit originellen Forderungen bleibt Herr Doktor Lißl aber nicht allein. Auch Peter Pilz hat in den Oberösterreichischen Nachrichten eine ebenso naive wie originelle Forderung gestellt. Er meint einerseits zurecht, dass die bestehenden Gesetze ausreichen würden. Allerdings ist er der Meinung, ein generelles Waffenverbot würde mehr Sicherheit bringen.

Diese Milchmädchenrechnung des Herrn Doktor Pilz darf man als – aus seiner Sicht – politisch korrekte – Forderung bezeichnen, deren Wirkung ebenso gleich Null bleiben muss, wie die Totalüberwachung. Das zeigen die bewaffneten Auseinandersetzungen in Großbritannien, in Nordirland und anderen europäischen Regionen deutlich. Denn diese Konflikte werden trotz des Verbots von Waffen und Bomben mit eben diesen geführt.

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Demokratiepolitisch betrachtet sind die Forderungen der Herren Pilz und Lißl höchst bedenklich. Bereits jetzt werden Menschen namentlich von den Sicherheitsbehörden erfasst (und die Daten vernetzt), wenn sie bei Razzien in Lokalen angetroffen werden, in denen manche Gäste illegale Substanzen konsumieren oder sogar weitergeben. Zwar nicht in Form von elektronischen Datenbanken, das wäre ja nicht legitim, sondern in Form der guten alten handschriftlichen Notizen.

Damit werden Menschen allein durch den Besuch mancher Lokale bereits zu Verdächtigen, ohne Suchtgiftkonsumenten zu sein. Verfasser von emotionalen Beschwerdebriefen an die Behörden geraten dann wahrscheinlich ebenso in den Verdacht, potenzielle Terroristen oder Amokläufer zu sein, wenn Herrn Doktor Lißls Wünsche in Erfüllung gehen sollten. Dass in den Augen von Herrn Doktor Pilz und seiner Fraktion Sportschützen und Jäger potenzielle Mörder und Terroristen zu sein scheinen, ist offenbar ebenfalls Anlass genug, mit hysterischen politischen Forderungen nach Strafverschärfungen zu reagieren.

Beiden Herren ist jedenfalls zu empfehlen, die Welt nicht nur aus der „Schrebergartenperspektive USA und Österreich“ zu betrachten, sondern einen Blick über die Grenzen zu riskieren. Nach Norwegen, wo man besonnen reagiert, nach Kanada oder Kreta, wo die Zahl der Waffen zumindest ebenso groß ist wie in den USA, aber Gewalttaten mit Schusswaffen nur vereinzelt vorkommen, und auch in die dunkle Vergangenheit unseres eigenen Landes, in der die Methoden der Gestapo und der Metternich-Polizei die Menschen in Angst und Schrecken versetzt haben.

Link: Oberösterreichische Nachrichten

 

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Schlagworte: Alois Lißl, Angst, ÖVP, Gesetz, Medien, Metternich, Peter Pilz, Politik, Polizei, Sicherheit, Terror, USA, Zwangsbeglückung,

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3 Antworten zu Aktuelle Forderung: „Antiterrorgesetze“ gegen die Wutbürger

  1. Ingo N. Berger sagt:

    „Schon lange erkennen wir, dass gefährlichen Angriffen niederschwellige Signale in Form von Postings im Internet, Beschwerdebriefen und verbalen Äußerungen vorausgehen, die die strafrechtliche Verfolgungsgrenze noch nicht erreichen. Sie steigern sich langsam und stetig, bis das Fass überläuft. Dieses Phänomen war jetzt schon bei Attacken zu beobachten. Umso wichtiger wäre es daher, extremistische und terroristische Gefahren von Beginn an auf gesetzlicher Grundlage zu erfassen, um folglich strafrechtliche Maßnahmen einleiten zu können.“

    –> Der zitierte Mann selbst und seine Ideologie sind gefährlich! Jeder Bürger wird demnach als potenzieller Verbrecher betrachtet, ist von Haus aus suspekt und muss daher ständig überwacht werden. Jeder ein zukünftiger Amokläufer, der sich über irgendeine Ungerechtigkeit zu beschweren wagt!
    Krank, einfach nur krank…

  2. Charlotte W. sagt:

    Die nächste Stufe wäre dann die Orwell’sche Gedankenpolizei. Auch davor würden diese Typen wohl nicht zurückschrecken.

  3. Ingo N. Berger sagt:

    Nach den äußerst dubiosen Ansichten der s. g. Herrn Sicherheitsdirektors von ÖO oute ich mich demnächst als „Irrer“ und/oder mutmaßlicher „Terrorist“, der besonders überwacht werden müsste – denn als Beschwerdeführer nach einem tlw verpatzten Pauschalurlaub habe ich die unverhohlene bzw. absolut verwerfliche Absicht, einen Beschwerdebrief an den Reiseveranstalter zu verfassen… 😉

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