Wenn ehrenwerte Institutionen wie das Gesundheitsministerium, die Ärztekammer und die Donauuniversität Krems einen Verein gründen, können sie nicht wissen, was die Verantwortlichen dann daraus machen. Sollten sie aber. Vor allem, wenn diese einen Knebelvertrag entwerfen, der gegen die guten Sitten und wahrscheinlich sogar gegen Gesetze verstößt. Unter dem Deckmantel der „Präventivmedizin und Gesundheitskommunikation“.
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Gesundheitsminister Alois Stöger: In seiner politischen Funktion ist er der oberste Schirmherr des Verein "Österreichische Akademie für Präventivmedizin und Gesundheitskommunikation". © Christian M. Kreuziger
Die Homepage beeindruckt. Die „Österreichische Akademie für Präventivmedizin und Gesundheitskommunikation“ listet beeindruckende Gründer auf: das Bundesministerium für Gesundheit, die Donauuniversität Krems, die Österreichische Akademie für Arbeitsmedizin und die Österreichische Ärztekammer. Auch der Vorstand ist hochkarätig besetzt. Diese Akademie, die den Österreichern ein gesünderes Verhältnis zum Leben vermitteln will, plant im September in Klosterneuburg ein „Präventionsfest“.
Das ist an sich eine gute Idee, denn schließlich sind gesunde Bürger die besseren Steuerzahler, die auch das Budget der Krankenkassen weniger belasten. Dafür hat man die Babenbergerhalle auserwählt, in der dann Aussteller ihre gesundmachenden Produkte anpreisen dürfen, wo sie über Pflege und Ernährung informieren dürfen, oder auch Produkte für die persönliche Vorsorge wie Lebensversicherungen oder die nächste Reise anpreisen können.
Die Akademie, die dieses Präventionsfest veranstaltet, wirbt mit eindrucksvollen Argumenten um Mieter von Infoständen. Akribisch werden alle Leistungen, die man mieten kann aufgelistet: der Barhocker, ab 25,- Euro, der 100 Watt-Halogenstrahler um wohlfeile 32,- Euro oder ein „Donnerhorn“, das ab 250,- Euro zu mieten ist. Das ist alles gut kalkuliert und dient der besseren Präsentation der Aussteller.
Die Kunden, die sich in der Babenbergerhalle präsentieren wollen, müssen natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass der Veranstalter Regeln aufstellt. Eine dieser Regeln hat es allerdings in sich. Denn unter dem Punkt 12 der allgemeinen Vertragsbedingungen wird „Fotografieren, Zeichnungen, Filmen und Ton“ geregelt. Das klingt dann so:
„Der ÖAPG wird das Recht eingeräumt, im Veranstaltungsgelände zu fotografieren und zu filmen und diese Bildaufnahmen für ihre eigenen Zwecke oder für eine allgemeine Veröffentlichung zu verwenden. [Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerblichen Schutzrechten, insbesondere den Urheberrechten und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller ist es außerhalb seines eigenen Standplatzes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen, Tonaufnahmen oder sonstige Abbildungen von Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen.“
Ob dieser Vertragspunkt den geltenden Gesetzen entspricht darf angezweifelt werden. Dass diese Bestimmung nicht unbedingt den guten Sitten entspricht, darf allerdings als gegeben vorausgesetzt werden. Aber das muss man ja von Herrn Alois Stögers Ministerium, der Ärztekammer, der Donauuniversität Krems oder der Akademie für Arbeitsmedizin nicht erwarten. Weil die wahrscheinlich nicht wissen, wie die Verantwortlichen des von diesen Institutionen gegründeten gemeinnützigen Vereins Gesetze und Rechte interpretieren. Mit Unterstützung der Stadt Klosterneuburg und möglicherweise auch des ORF, der Niederösterreichischen Nachrichten und der Klosterneuburger Zeitung. Das kündigt zumindest die als Verein eingetragene Akademie an.
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Ich verstehe das Problem nicht.
Klar will der Veranstalter filmen und sich absichern. Andererseits sehe ich ein, dass die einzelnen Betreiber auch geschützt sein wollen vor fotographierender Konkurrenz oder Meuchelfotos von irgendwem.
Grüße Kurt.