93,49 Euro muss eine Ärztin in Niederösterreich an ihre Stadtgemeinde überweisen. Wie auch alle anderen „Unternehmen“, die vom Tourismus profitieren. Laut Gesetz tun dies auch – Journalisten.

Jagdverpächter profitieren in Niederösterreich vom Tourismus, Journalisten, Betonerzeuger, Ärzte und Fassbinder auch. Sagt das Gesetz.
Die Frau Doktor ist erstaunt. Neuerdings muss sie einen „Interessentenbeitrag“, wie diese Art von Steuer im Land Niederösterreich genannt wird, an den Säckelwart der Stadtgemeinde abführen. Der Grund: 1991 hat die Landesregierung ein Gesetz beschlossen, das die nötigen Einnahmen für die Tourismusförderung auffetten soll.
Eingehoben wird dieser Beitrag von jenen, die vom Toursimus profitieren. Dazu zählt man in Niederösterreich „physische oder juristische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes, die im Gemeindegebiet eine oder mehrere Tätigkeiten ausüben, durch die sie aus dem Tourismus mittelbar oder unmittelbar einen Nutzen ziehen.“
Nun, bei der Auswahl dieser „Unternehmer“ hat man in Niederösterreich viel Phantasie gezeigt: Neben Reiseleitern, Bootsvermietern und Hotel- und Beherbergungsbetrieben sind auch Musiker, Bäcker, Kfz-Abschleppdienste, Optiker, Apotheken, Ärzte, Beton- und Betonwarenerzeuger und Blitzschutzanlagenbauer angeführt. Sogar Büromaschinenmechaniker, Drahtwarenerzeuger, Faßbinder, Fotografen, Graphiker, Redakteure und Journalisten sind penibel als „Interessenten“, die gefälligst diesen Beitrag zahlen müssen, aufgelistet.
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