Eiszeit zwischen Ärztekammer und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft: Die vertragsfreie Zeit bedeutet für viele schmerzhafte finanzielle Erfahrungen beim Arztbesuch. Viele wollen daher weg von der SVA und präferieren eine private Versicherungsmöglichkeit. Das kann allerdings auch sehr teuer werden.
Herr M., Kontinentenpendler mit Hauptwohnsitz Brooklyn, NY, hat eine österreichische Ärztin aufgesucht. Für die Konsultation, den Harnbefund, die Ultraschalluntersuchung der Nieren und des Retroperitoneums und für die Restharnbestimmung mittels Ultraschall hat Herr M. eine Honorarnote über 163,20 Euro bekommen.
Weil Herr M. ja privat bei einer guten Krankenversicherung in den USA versichert sind, musste er den Betrag nicht vorfinanzieren. Denn im Vertrauen auf die zugesicherte Abgeltung durch die Privatversicherung hat die Ärztin patientenfreundlich agiert.
Wochen später: die erste Überraschung. Der Scheck der Versicherung war exakt auf den Betrag von 40,68 Euro ausgestellt. Das heißt: Herr M. muss einen Selbstbehalt von 122,52 Euro zur Kenntnis nehmen.
Die Ärztin war dann noch erstaunter, als sie ihren Kontoauszug kontrollierte. Denn die Bank verrechnete saftige Spesen für die Auslands-Manipulation. Lediglich 26,32 Euro waren auf dem Konto gutgeschrieben.
Dass private Versicherungen gerne alles daran setzen, um keine Entschädigungen zu zahlen, oder Forderungen zumindest zu stark reduzieren, das kennen wir Konsumenten ja von den Auto-, Haushalts- und sonstigen Versicherungen. Warum sollte es also bei der privaten Krankenversicherung anders sein…
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