Sehr geehrter Herr Bundesinnungsmeister, Kommerzialrat und Meisterfotograf Ernst Strauss!
Mit großer Verwunderung habe ich ihre via APA-OTS verbreitete Presseaussendung zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs gelesen. In diesem Urteil wird festgehalten, dass der Zugang zum Gewerbe der Fotografen frei ist und keinerlei Einschränkungen unterliegt, also kein reglementiertes Gewerbe ist.
[ad name=“Google Adsense“]