Kurios: Ungleiche Gesetze für Bilderproduzenten

Eine Erstkommunion wurde dreifach von Profis im Bild dokumentiert. Mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Höchste Zeit, die Gewerbeordnung zu ändern.

Pressefotografen dürfen keine Erstkommunionfeiern fotografieren. Wer es dennoch tut, muss mit Strafen bis zu 3.000 Euro rechnen. © Christian M. Kreuziger

Pfarre Heiligenstadt, 13. Mai 2012: Um 09:30 Uhr wird von Pfarrer Michael Hofians, Can. Reg., knapp 40 Kindern die Erstkommunion gespendet. Wie bei diesen Feiern üblich ist ein Fotograf engagiert, der die Erinnerungsfotos schießt. Das muss, so die derzeit noch geltende Gewerbeordnung, entweder ein Meister- oder Vollfotograf sein.

Derzeit ist es in Österreich noch Meistern und Vollfotografen vorbehalten, Fotos für Konsumenten anzubieten. Die Produktion von Videos hingegen ist frei. © Christian M. Kreuziger

Auch ein Filmproduzent ist dabei, der mit mehreren Kameras das Geschehen auf Video festhält. Der muss jedoch keine Ausbildung haben, denn der Zugang zum Gewerbe der Videographen ist mittlerweile ein freies Gewerbe. Das heißt: Ausrüstung kaufen, Gewerbe anmelden und schon darf man bewegte Bilder ganz legal anbieten.

Der dritte im Bunde: Der Redakteur des Magazins der Pfarre. Der ist journalistisch unterwegs und macht die Bilder für die Zeitung. Legal, weil er als Journalist dies darf. Für seine eigenen Geschichten zumindest.

Munter drauf los wird auch von Eltern, Tanten, Onkeln und anderen Verwandten geknipst. Manche wollen oder können sich die Bilder des Fotografenmeisters nicht leisten, andere wieder wollen auch ihre persönliche Sicht des Geschehens dokumentieren.

Würde nun der Redakteur, der einen vollkommen anderen Stil als der Meister hat, nun ebenfalls Bilder anbieten, würde er sich strafbar machen. Das könnte dann bis zu 3.000 Euro kosten.

Fazit: Das Gewerberecht gehört geändert. Sofort.

 

Offene Stellungnahme zur Freigabe der Fotografie:

Stellungnahme_Foto_neu

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Schlagworte: Österreich, Berufsfreiheit, Filmproduktion, Forografie, Gesetz, Gewerbe, Innung, Medien, Politik, Pressefoto, Recht,

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3 Antworten zu Kurios: Ungleiche Gesetze für Bilderproduzenten

  1. tja, und das geht so seit einem jahrzehnt . . .
    doch wenn der pressefotograf die bilder auf seiner webseite ausstellt und es melden sich personen die seine nicht beauftragten bilder haben wollen, darf er das wieder . . .
    oder ??? also alles mehr als lächerlich !!

  2. das ganze bewegt sich doch im Rahmen von Rechtskunde. Ein diesbezügliches Seminar wird zwar angeboten, jedoch kommt es wegen mangelnder Teilnehmeranzahl nie zustande. Traurig. Anscheinend interessiert es Neulinge in der Branche nicht, was sie dürfen bzw. was sie nicht dürfen.

  3. Peter Engel sagt:

    Ich bin „nur“ Hobbyfotograf der neben dem Hauptberuf mal für Freunde Fotos für deren Werbemittel und Webseiten aufnimmt – natürlich kostenlos – weil ich mich sonst strafbar machen würde. Das ist doch lächerlich… Willkommen in Absurdistan!

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