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Hahahahahaha… ich habe mich geweigert bei Gericht mein zippo abzugeben. Sie meinten es ist nicht erlaubt und steht in der Hausordnung , nachdem ich mir die Hausordnung vorlegen lies, sowohl die geböudehausordnung als auch die gerichthausordnung , konnte mir keiner von den anwesenden zeigen oder sagen wo es steht das zippofeuerzeuge verboten sind.
Daraufhin wurde ich nicht eingelassen als Zeuge . Nach verlangen des zuständigen Richters , der mich vorlud, welcher auch kam. Hat es auf einmal geheißen ich will mich nicht ausweisen. Hahahaha… welche Lüge, wurde sofort widerlegt und ich konnte mein zippo mitnehmen ins Gericht . Weil auch der Richter den Kopf schüttelte.. also nicht alles glauben was einem erzählt wird 👍🏻achja das ganze passierte bei Gericht in Wien
es steht aber in der hausordnung, das man den anweisungen von securitys bei der eingangskontrolle folgen muss, und da in einem zippo ein brennbarer stoff ist, nämlich benzin, kann die security den eingang verweigern (hausrecht), vorallem bekommt man es zurück, also was soll das theater, geraucht werden darf ohnehin nicht im gerichtsgebäude