Justiz: „Es existiert keine Liste gefährlicher Gegenstände…“

Im Justizministerium ist man nicht informiert, was in Gerichtsgebäuden als gefährlich gilt, auch das private Unternehmen hat – versichert die Pressbetreuerin – keine Liste…

Immerhin, es sind nur zehn Tage vergangen, um eine neuerlicher Versicherung der Pressebetreuerin der „Group4“, zu bekommen, dass keine Liste verbotener Gegenstände existieren würde. Die Mitteilung im Wortlaut:

Nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage betreffend der von G4S Security Services AG durchgeführten Sicherheitskontrollen an diversen Gerichten in Österreich.

Aufgrund einer Ausschreibung durch die Bundesbeschaffungs GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz wurde der Auftrag für die Zutrittskontrollen an österreichischen Gerichten an eine Bietergemeinschaft bestehend aus G4S und dem ÖWD erteilt. Aufgrund dessen können wir Ihnen gerne statistisches Material zu den abgenommenen Gegenstenden in den verschiedenen Gerichtssprengeln zur Verfügung stellen. Diese sind ohnehin etwa durch parlamentarische Anfragen publiziert worden. Eine gültige Liste oder ein Verzeichnis über „gefählirche“ Gegenstände, die definitiv als gefährlich gelten und abgenommen werden müssen, existiert jedoch nicht. Nicht zu letzt deshalb, weil eine derartige Aufzählung nie abschließend sein kann.

In der Hoffnung, Ihnen damit gedient zu haben verbleibe ich

mit besten Grüßen,

Helen M.“

Da stellt sich nun doch die Frage, nach welchen Kriterien die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei den Eingangspforten der Gerichte die Zeugen, Beschuldigten oder Begleitpersonen perlustrieren, vorgehen und welche Gegenstände abgenommen werden. Gibt es eine „geheime“ Liste“? Herrscht Willkür? Wer informiert gesetzestreue Bürger, was sie besser zu Hause lassen sollen, wenn sie bei Gericht zu tun haben?


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Schlagworte: Angst, Gesetz, Group 4, Justiz, Security, Sicherheit, Wien,

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2 Antworten zu Justiz: „Es existiert keine Liste gefährlicher Gegenstände…“

  1. Christian sagt:

    Hahahahahaha… ich habe mich geweigert bei Gericht mein zippo abzugeben. Sie meinten es ist nicht erlaubt und steht in der Hausordnung , nachdem ich mir die Hausordnung vorlegen lies, sowohl die geböudehausordnung als auch die gerichthausordnung , konnte mir keiner von den anwesenden zeigen oder sagen wo es steht das zippofeuerzeuge verboten sind.
    Daraufhin wurde ich nicht eingelassen als Zeuge . Nach verlangen des zuständigen Richters , der mich vorlud, welcher auch kam. Hat es auf einmal geheißen ich will mich nicht ausweisen. Hahahaha… welche Lüge, wurde sofort widerlegt und ich konnte mein zippo mitnehmen ins Gericht . Weil auch der Richter den Kopf schüttelte.. also nicht alles glauben was einem erzählt wird 👍🏻achja das ganze passierte bei Gericht in Wien

  2. Shamana sagt:

    es steht aber in der hausordnung, das man den anweisungen von securitys bei der eingangskontrolle folgen muss, und da in einem zippo ein brennbarer stoff ist, nämlich benzin, kann die security den eingang verweigern (hausrecht), vorallem bekommt man es zurück, also was soll das theater, geraucht werden darf ohnehin nicht im gerichtsgebäude

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