In Klosterneuburg profitieren Redakteure vom Tourismus. Angeblich.

Die Stadt Klosterneuburg fettet das Stadtsäckel mit einer Steuer auf, die „Interessentenbeitrag“ genannt wird. Von jenen, die vom Tourismus profitieren. Dazu gehören – amtlich bestätigt – auch Journalisten.

Wie berichtet muss eine Ärztin in Klosterneuburg 93,49 Euro an die Stadt abführen, weil sie gesetzlich festgelegt vom Tourismus profitiert. Ebenso wie Journalisten, Fotografen aller Art oder auch die Imker. Das hat Fragen an die Landesregierung aufgeworfen:

Neuerdings, so meine Informationen, werden in auch in Klosterneuburg Interessentenbeiträge gem. § 13 des NÖ. Tourismusgesetzes 1991, LGBL. 7400-0 eingehoben.

Im Fall einer Ärztin beträgt dieser Beitrag 93,49 Euro.

Nun meine Frage: Wie hoch ist der Promille-/Prozentsatz in den verschiedenen Branchen?

Wird dieser Interessentenbeitrag – wie im Gesetz angeführt – auch von (freien?) Journalisten/Redakteuren eingehoben?

In welchen Gemeinden ist dieser Betrag seit wann zu bezahlen?

Ist dieser Beitrag zweckgebunden oder nicht?

Welchem Budget kommen diese Beiträge zu Gute. dem Landesbudget oder jenem der Gemeinden?“

Bereits zwei Tage später kam die Antwort:

„Gemäß dem NÖ Tourismusgesetz 1991 sind Gemeinden der Ortsklassen I und II „ermächtigt“, Interessentenbeiträge (kurz IB) einzuheben, wenn sie Verordnungen über die Erhebung von Interessentenbeiträgen im Gemeinderat beschlossen haben und sich diese in Rechtskraft befinden. IB-Abgabenpflichtige sind selbständig Erwerbstätige mit Tourismusnutzen in Niederösterreich.

Die Tätigkeiten sind im Anhang zum NÖ Tourismusgesetz 1991 in vier Abgabengruppen angeführt. Berechnungsgrundlage ist in der Regel der Nettojahresumsatz ohne Eigenverbrauch des zweitvorangegangenen Jahres; hier ist ein Freibetrag von € 145.345,67 abzuziehen; vom verbleibenden Umsatz (aber von höchstens € 508.709,84) ist dann der IB mit dem entsprechenden Promillesatz (je nach Ortsklassen-Einstufung der Gemeinde und der Tätigkeit) zu berechnen.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg ist eine Gemeinde der Ortsklasse I gemäß der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung),  LGBl. 7400/1 i.d.g.F., und es ist auch eine rechtskräftige Verordnung zur Einhebung der IB gegeben.

Zu Frage 1:

Wie vorhin bereits erwähnt, gibt es vier Abgabengruppen – je nach dem Tourismusnutzen. Entscheidend sind auch die Ortsklassen-Einstufungen der Gemeinden:

Ortsklasse I-Gemeinde:  Gr. A 1,50 %o, B 1,25 %o, C 1,00 %o und D 0,75 %o;
Ortsklasse II-Gemeinde: Gr. A 1,25 %o, B 1,00 %o, C 0,75 %o und D 0,50 %o.

Gemeinden der Ortsklasse III dürfen keine IB einheben.

Zu Frage 2:

Journalisten und Redakteure sind in der Abgabengruppe D genannt („Redakteure, Journalisten“) und damit grundsätzlich IB-pflichtig.

Zu Frage 3:

Von den derzeit 264 Gemeinden (eingestuft in Okl. I und II gemäß der Ortsklassen-Verordnung der NÖ Landesregierung) heben 199 Gemeinden die IB ein, viele davon schon seit 1992 bzw. 1993.

Zu Frage 4:
Gemäß dem NÖ Tourismusgesetz 1991 sind die Erträge aus den Interessentenbeiträgen zur Förderung des Tourismus zu verwenden.

Zu Frage 5:

Die IB sind derzeit eine 100-%ige Gemeindeabgabe.

Für weitere Fragen oder Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Lukas Reutterer
Mediensprecher
Büro Landesrätin Dr. Petra Bohuslav

Wirtschaft, Tourismus, Technologie und Sport“

Das ist interessant, wirft aber weitere Fragen auf, die an die Stadt Klosterneuburg zu stellen ist. Demnächst also wieder mehr zum Thema „Tourismusbetriebe“.

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Schlagworte: Abzocke, Abzockerei, Gesetz, Klosterneuburg, Medien, Medizin, Politik, Pressefoto, Stadt, Tourismus, Zwangsbeglückung,

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1 Antwort zu In Klosterneuburg profitieren Redakteure vom Tourismus. Angeblich.

  1. Interessentenbeitrag…..
    Auch ich profitiere vom Tourismus…aber nur lt. Gesetz.

    Ich hätte gerne gewusst, wo der Profit aus Tourismus beim Verkauf von Antriebsriemen für die Industrie für mich gegeben ist. Der Begriff „Tourismus“ wird im Gesetzestext genau definiert.
    Voest, Swarovski, ÖBB, Verbund….eindeutig tourismusbezogene Abnehmer für technische Artikel ???

    Als Begründung wird angeführt:
    Die Grundlage der Leistungspflicht beim Interessentenbeitrag ist der vom Gesetzgeber aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung

    (wie viele Hersteller gibt es in Österreich außer mir, welcher Durchschnitt?)

    angenommene wirtschaftliche Nutzen aus dem Tourismus, insbesondere dessen einkommenswirksamer Effekt. Es besteht die Rechtsvermutung,

    (Rechtsvermutung ist gut, aber nur eine Vermutung)

    dass die Tätigkeiten, die in der Abgabengruppenordnung genannt sind, einen unmittelbaren oder
    mittelbaren Nutzen aus dem Tourismus ziehen…

    Irgendwer muss ja zu dieser Vermutung gekommen sein, welche Qualifikation dieser Jemand gehabt haben mag ist mir unklar.

    Da hat wieder einmal, dieser Jemand, ohne Ahnung wovon er spricht ein Gewerbe gesetzlich zu Abgaben verpflichtet weil er keine Ahnung von der Materie hat und offenbar diesen Berufsstand „unterbringen“ musste.
    Es zeigt sich wieder einmal die Geldbeschaffung per Gesetz und man hat keine Handhabe dagegen.

    Fazit aus dieser Angelegenheit sind einmal mehr Ãœberlegungen den Firmensitz und die Produktion ins das benachbarte Ausland zu verlegen

    Manfred Holub
    Antriebstechnik und
    technische Lederartikel

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