Was schon seit geraumer Zeit absehbar ist, wird nun Wirklichkeit: Das vermurkste Gesetz um den Hundeführschein.

Frau Stadträtin Ulli Sima kämpfte für ein Gesetz, das auch der Stadt Schilda zur Ehre gereichen würde....
Es ist Wahlkampf, da sprudeln die Ideen, da werden Zuckerln verteilt, für die wir nach der Wahl ordentlich blechen müssen und Gesetze beschlossen, die auf verhaltensoriginelle cerebrale Glanzleistungen von Juristen und Politikern schließen lassen. Zum Beispiel der „Hundeführschein“, mit dem sich die geehrte Frau Stadträtin Ulli Sima und ihr Team Lorbeer verdienen will.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Büros sind zwar nett und auskunftsfreudig, die Auskünfte zu Details der beschlossenen gesetzlichen Regelungen hingegegen sind pure Schildbürgerstreiche. Denn der Führschein ist an eine Überprüfung gebunden, zu der man mit Hund erscheinen muss. Dem eigenen, wenn möglich. Ohne Hund kein Führschein, ohne Führschein kein „Kampfhund“. Denn man muss beweisen, dass man dem Hunderl die Leine anlegen kann, ohne gebissen zu werden, dass sch der Hund einen Beißkorb anlegen lässt, dass er seine Ohren und Pfoten angreifen lässt und einige andere positive Eigenschaften hat. Das ist löblich.
Allerdings: Für einen Staffordshire Terrier oder einen anderen „Listenhund“ benötigt, so das Gesetz, jedes Familienmitglied einen eigenen Führschein, und die Listenhunde brauchen auch eine „Zusatzkarte“. Die sieht anders aus als der Führschein und entspricht dem Zulassungsschein von Mopeds, Motorrädern oder Autos. Damit beginnt jedoch das Problem. Denn wenn auch Nichtfamilienmitglieder mit diesem Hund Gassi gehen müssen oder wollen, dann brauchen auch diese den Führschein, den sie mit dem Huntsi ablegen müssen. Der Hund wird also möglicherweise mehrmals geprüft werden müssen, so die Auskunft aus dem Büro von Frau Sima.
Andererseits gibt es Menschen, die mit unterschiedlichen Hunden Gassi gehen. Die brauchen dann, wenn es sich um „Kampfhunde“ handelt, für jeden dieser Hunde einen eigenen Führschein. Dann treten eben die Menschen, streng genommen nach Gesetz, mehrmals zur Prüfung an.
Auch wenn das Hunderl einmal das zeitliche segnet und ein neuer Hund angeschafft wird, verliert der „Hundeführschein“ seine Gültigkeit. Dann muss man, mit dem neuen Vierbeiner versteht sich, wieder zur Hundeführscheinprüfung antreten.
Wer das nun wie kontrollieren, bestrafen und verstehen soll, das wird die Zukunft bald zeigen. Aber dann sind die Wahlen vorbei und die neue Stadtregierung hat genügend Zeit, den Gesetzesmurks zu reparieren. Oder eben nicht, denn dann wird viel Geld in Form von Strafen ins Gemeindesäckel fließen.
Pech hat derzeit aber auch, wer zwar keinen Hund hat, aber dennoch einen Führschein haben will: Das ist derzeit nicht möglich. Ätsch.