Der Lidschatten ist eine gefährliche Waffe…

Tötungsdelikte in Gerichtsgebäuden haben es notwendig gemacht, die Sicherheitsmaßnahmen drastisch zu verschärfen. Denn Amokläufer oder Mörder haben mehrfach in der Vergangenheit in Gerichtsgebäuden unschuldige Menschen getötet. In allen großen und immer mehr kleineren Gebäuden müssen Beschuldigte, Kläger, Anwälte, Zeugen, Kiebitze, Begleiter oder Besucher durch eine Sicherheitsschleuse, damit verhindert wird, dass gefährliche Waffen ins Gebäude mitgebracht werden.

Am 17. 12. 2009 meldeten die Salzburger Nachrichten, dass an den Oberlandesgerichten in Wien, Graz und Salzburg 299 Schusswaffen, 45.265 Hieb- und Stichwaffen und 46.551 andere verbotene Gegenstände wie Haarsprays oder Werkzeug abgenommen wurden. Zu diesen „anderen verbotenen Gegenständen“ zählen, wie eine Zeugin zu berichten weiß, die im. Februar 2010 ins Wiener  Landesgericht für Strafsachen gebeten worden war, auch eine Puderdose, ihr Lidschatten und ein Nagelzwicker.

Vom privaten Sicherheitsdienst abgenommen: Lidschatten, Puderdose und ein Nagelzwicker

Warum gerade Lidschatten und Puderdose so gefährlich seien, das versuchte die Zeugin vom schlecht bezahlten Sicherheitsmann der privaten Security-Firma (Stundenlohn ca. 8,00 Euro brutto!) zu erfahren. Die erhellende Antwort: Die kleinen Spiegleins sind es, die das jeweilige Plastik-Doserl so gefährlich machen. Die Frage nach der Gefährlichkeit des Nagelzwickers, die verkniff sich die Zeugin dann. Der abgenommene Nagelzwicker, der wurde übrigens offenbar einem anderen Besucher des Gerichts beim Verlassen ausgefolgt. Denn jener, welchen die Zeugin zurückbekam, war ein ganz anderes Modell als das ihre. Das hat sie aber erst zu Hause bemerkt.


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Schlagworte: Angst, Gesetz, Justiz, Security, Sicherheit, Wien,

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