Das Freischalten der Bürgerkarte bringt den autorisierten Institutionen kein Geld. Dennoch muss es einen Nutzen geben, denn Finanzdienstleister oder Versicherungen haben nichts zu verschenken.

das Freischalten der e-Card oder anderer geeigneter Karten als Bürgerkarte bringt kein Geld. Dennoch muss es einen Vorteil geben, sonst würden Finanzdienstleister oder Versicherungen diesen Service nicht anbieten. © Christian M. Kreuziger
Wie berichtet gehört der nicht unumstrittene Finanzdienstleister AWD zu jenen Institutionen, bei der man seine Bürgerkarte freischalten kann. Ebenso wie die Vienna Insurance Company oder die Deutsche Vermögensverwaltung.
Nun hat auch Mag. Siegfried von der Firma A-Trust auf offene Fragen geantwortet und ein wenig Licht ins Dunkel gebracht. Zum Beispiel, wer die Bürgerkarte – rein formell – freischalten darf:
„Um als Registration Authority für die A-Trust tätig werden zu können bedarf es
1. Eines Vertrages zwischen A-Trust und der Registration Authority=RA
2. Der Ausbildung von zumindest einer Person zum zentralen Registration Officer =zRO (je nach Umfang der Berechtigung 1-4 Tage Kursdauer)
3. Dem Nachweis der Unbescholtenheit (Strafregisterauszug) für jeden Registration Officer.
Eine Registration Authority die diese Bedingungen erfüllt ist berechtigt Registrierungsstellen zu betreiben und durch den zRO weitere Registration Officer auszubilden.
Die Einhaltung der vertragliche vereinbarten Regeln im Zusammenhang mit der Ausstellung von Zertifikaten wird von uns überwacht und bei gravierenden Verstößen wird die entsprechende Berechtigung entzogen.
Aktuell sind für uns 96 Registration Authorities in 336 Registrierungsstellen mit ca. 5.000 ROs tätig.“
Herr Mag. Siegfried Gruber versichert auch, dass es „im Zusammenhang mit der Ausstellung der e-Card und Handy-Signatur keinerlei Leistungsabgeltung geben würde.“
Das ist deshalb bemerkenwert, weil weder der AWD oder andere Institutionen wie Versicherungen zu jenen wohltätigen und sozialen Vereinigungen gehören, die dafür bekannt sind, Service für die Bürger um Gotteslohn zu bieten.
Dass es Hinweise für knallharte Geschäftsinteressen gibt, zeigt eine Pressemitteilung der „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“:
„Der Telekom-Control-Kommission (TKK), Aufsichtsstelle nach dem Signaturgesetz, wurden Beschwerden im Zusammenhang mit der Aktivierung von Bürgerkarten im Rahmen des Vertriebs von Finanzprodukten zur Kenntnis gebracht, die signatur- oder datenschutzrechtliche Vorschriften verletzen könnten. Demnach würden seit einiger Zeit Vertriebsmitarbeiter von Finanzdienstleistern die Rendite ihrer Finanzprodukte in Kundengesprächen zunehmend mit den zu erwartenden Erträgen aus der staatlichen Pension vergleichen. Die Einsichtnahme in das Pensionskonto kann aber erst nach Anmeldung mittels Bürgerkarte oder Handysignatur erfolgen und setzt somit eine Registrierung für die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats auf den Namen des jeweiligen Kunden voraus. Viele Finanzberater sind zwar zur Durchführung dieser Registrierung berechtigt, da sie gleichzeitig als Registrierungsstelle für den Zertifizierungsdiensteanbieter A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH („A-Trust“) tätig sind. Zu beachten ist aber, dass Finanzberater hier Einsicht in geheime Signaturdaten der Betroffenen erhalten könnten. Weiters ist nicht auszuschließen, dass sich unbefugte Dritte Zugang zu vertraulichen Pensionskontodaten verschaffen könnten.“
Im Klartext: Die bereits im Mai veröffentlichte Stellungnahme gibt Hinweise darauf, dass hinter der AWD-„Gratisleistung“ massive Geschäftsinteressen zu vermuten sind. Um neue Kunden zu aquirieren oder um bestehende Geschäftsverbindungen weiter ausbauen zu können. Was in manchen Fällen die AWD-Kunden schon viel Geld gekostet haben dürfte, wie anhängige Verfahren vermuten lassen.
WOW das ist frech!! Danke für den Hinweis.